Bafa-Förderung
Was fördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Was wird gefördert?
Investitionen, die nachweislich zur Einsparung von Energie und dadurch zur Senkung von CO2-Emissionen führen, können bezuschusst werden. Wenn Sie z. B. stufengeschaltete Schweißgeräte mit hohem Energieverbrauch durch effiziente REHM-Schweißtechnologie ersetzen möchten, können Sie die Modul-4-Förderung in Anspruch nehmen. Auch die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung durch einen externen Energieberater sind förderfähig. Die Amortisationszeit der gesamten Maßnahme muss insgesamt mehr als 2 Jahre dauern.
Wie hoch sind die Fördermittel?
Bis zu:
40 % der Kosten
900 € pro t CO2
10 Mio. €
Das BAFA fördert große Unternehmen mit bis zu 30 % (maximal 500 € pro eingesparte Tonne CO2) und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 40 % (maximal 900 € pro eingesparte Tonne CO2) der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. € pro Investitionsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die geplanten Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik durchgeführt werden. Mit der Erstellung des obligatorischen Einsparkonzepts muss ein BAFA-zugelassener Energieberater beauftragt werden.
Wie stellen sie den Antrag auf Fördermittel?
01. Auflistung Erstellen Sie eine Liste aller Geräte, die ausgetauscht werden sollen und aller Geräte, die angeschafft werden sollen.
02. Prüfung Wir nehmen bei Ihnen die notwendigen Daten auf und prüfen Ihre Förderhöhe vorläufig. Gleichzeitig erstellen wir Ihnen eine Angebot für die neuen Schweißgeräte.
03. Energieberater Wir bereiten alle Daten für Sie auf und geben diese weiter an einen mit uns zusammenarbeitenden Energieberater. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.
04. Beantragung Nach der Prüfung der Daten, stellt der Energieberater in Ihrem Auftrag den Antrag auf Förderung.
05. Bearbeitungszeit Wenn es eilt, können wir für Sie die Antragsbearbeitung beschleunigen. Damit reduziert sich die Bearbeitungszeit auf ca. 10 bis 15 Tage.